Am 1. September 2023 tritt das totalrevidierte Datenschutzgesetz (DSG) in Kraft. Es enthält zahlreiche Neuerungen, die verschiedene Anpassungen im Umgang mit Personendaten in der ärztlichen Praxis notwendig machen. Wir haben diese Neuerungen umgesetzt. Unter anderem sind wir verpflichtet, dass jeder Patient, der in unserer Praxis behandelt wird – auch Patienten die schon länger in Behandlung stehen – ein neues Einwilligungsformular zur Datenschutzerklärung unterzeichnen. Sie werden das Formular im Rahmen Ihres nächsten Termines in der Praxis von der zuständigen MPA erhalten. Details zu den neuen Bestimmungen finden Sie auf der Homepage unter der Rubrik «Datenschutzerklärung».